Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Unfälle, die die berechtigten Insassen erleiden. Der Versicherungsschutz besteht während des Aufenthaltes auf dem Fahrzeug. Unfälle während des Betretens des Fahrzeuges und beim Verlassen sind mitversichert. Mitversichert sind auch: |
 |
 |
Unfälle während des Badens und Schwimmens vom Fahrzeug aus |
 |
 |
Unfälle während eines Landeganges, der den Aufenthalt auf dem Fahrzeug nicht länger als 48 Stunden unterbricht. |
 |
 |
Unfälle während der Ausübung des Wasserskisports vom Fahrzeug aus, sofern dieses gesondert vereinbart ist |
 |
| Somit besteht der Unfallversicherungsschutz für 24 Stunden an jedem Tag der Fahrt. |
 |